Bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten auf Bahnsteigen muss unter allen Umständen vermieden werden, dass für Reisende Gefahrensituationen entstehen. Zu diesem Zweck hat die Stiftung railAlert die Branchenrichtlinie „Arbeiten auf Bahnsteigen“ erstellt. Darin wird u. a. die Höhe der Einzäunung um den Arbeitsbereich vorgeschrieben sowie verfügt, dass auf das Ende von Bodenleitstreifen hingewiesen werden muss, sie nachstehenden Lageplan. TG Lining liefert die hierfür erforderlichen gelben Matten in einer PVC- und einer Vinyl-Ausführung.